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X-tanken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was tun bei einer Anpassung der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuererhöhung oder Mehrwertsteuersenkung)?

Für die Änderung eines Mehrwertsteuersatzes ist es erforderlich mehrere Punkte zu berücksichtigen:

Mehrwertsteuersätze

Die in X-tanken hinterlegten Mehrwertsteuersätze werden im Rahmen eines Updates von Xpoint bereitgestellt. Prüfen Sie ob die neuen Mehrwertsteuersätze in Ihrem System vorhanden sind indem Sie im Menüpunkt 11-06-02 (Steuerschlüssel) nachsehen, ob diese dort mit dem korrekten Gültigkeitsdatum hinterlegt wurden.

Wichtig:

Ein Mehrwertsteuersatz der in X-tanken im Menüpunkt 11-06-02 (Steuerschlüssel) hinterlegt ist gilt immer nur bis zum Gültigkeitsdatum des zeitlich darauffolgenden Gültigkeitsdatum des gleichen Mehrwertsteuerschlüssels!

Erlöskonten

Die Datensätze der Erlöskonten sind in X-tanken fest mit dem Steuerschlüssel verbunden. Sie müssen also in aller Regel die Erlöskonten erneut (zusätzlich) anlegen, damit diese mit dem neuen Steuerschlüssel verbunden werden. Dies ist auch erforderlich, wenn die ursprüngliche Kontonummer bestehen bleibt!

Einige Buchhaltungsprogramme erfordern eine andere Kontonummer für das Erlöskonto, wenn darauf Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen gebucht werden. In diesen Fällen geben Sie in den neu anzulegenden Datensätzen die neuen Kontonummern an. Sollte es sich bei der Änderung der Kontonummern um ein gleichbleibendes Muster handeln (also z.B. alle Kontennummern + 1000), so sind wir Ihnen gerne bei dieser Arbeit behilflich. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Buchhaltungsprogramme, die mit unterschiedlichen Steuersätzen je Erlöskonto umgehen können, benötigen dennoch einen neuen Datensatz in der Erlöskontentabelle der jeweiligen Sorte.

Kontenanpassungen die in der Zukunft liegen können auch vor deren inkrafttreten eingetragen werden.

Importfilter

Einige Tank- und Kassensysteme (wie z.B. TankNetz Deutschland und Tokheim) liefern Angaben zum Mehrwertsteuersatz in Verbindung mit der Sortenbezeichnung. Bei diesen Systemen müssen die Importfilter auf die neuen Steuersätze angepasst oder um entsprechende Sortenumschlüsselungen ergänzt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe im Rahmen einer Servicepauschale.

Besonderheiten

Bei der Mehrwertsteuerumstellung zum 01.07.2020 gibt es einige Besonderheiten:

Tabakwaren

Bezugnehmend auf das Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) unterliegen Tabakwaren weiterhin dem Steuersatz von 19%, auch wenn der reguläre Steuersatz auf 16% gesenkt wird. Hierfür muss den Tabak-Sorten der Mehrwertsteuerschlüssel „MTDE Deutschland 19,00% (Tabak)“ gültig ab 01.07.2020 zugeordnet werden.

Pfand

Bezugnehmend auf das Begleitschreiben „Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ des Bundesfinanzministeriums gilt für Pfand-Umsätze von Pfand-Rücknahmen eine um drei Monate versetzte Steuersenkung. Die Steuersenkung geht also von 01.10.2020 bis 31.03.2021. Daher ist es zunächst erforderlich die Pfand Ausgaben und die Pfand Rücknahmen in separate Sorten zu trennen.


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