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X-tanken
Häufig gestellte Fragen
Wie aktiviert man die Berechnung der CO2-Emissionen auf der Rechnung?
Seit 01.01.2023 ist es laut CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG §3) für Lieferanten fossiler Brennstoffe zur Pflicht geworden, bestimmte Angaben zur CO2-Emission zu machen, die sich aus der gelieferten Brennstoffmenge ergibt.
Dabei sind folgende Punkte auf die Rechnung zu drucken:
- die Brennstoffemissionen in kg CO2
- den Preisbestandteil der CO2-Kosten
- den heizwertbezogenen Emissionsfaktor in kg CO2/kWh
- den Energiegehalt des Brennstoffs in kWh/L oder kWh/kg
- ein Hinweis auf die Erstattungsansprüche laut CO2KostAufG §6 Absatz 2 und §8 Absatz 2
Die Berechnung ist zunächst nur bei Produkten erforderlich, die zur Wärme- oder Warmwassererzeugung genutzt werden. Informieren Sie sich für die Auswahl der Produkte beim entsprechenden Branchenverband oder Ministerium.
Stammdatenpflege
Bei allen Sorten bei denen eine Berechnung der CO2-Emissionen stattfinden soll, muss im Sortenstamm die CO2-Berechnung aktiviert und Heizwert sowie Emissionsfaktor eingegeben werden.
Achten Sie beim Eintragen des Heizwertes und Emissionsfaktors immer auf die korrekte Einheit! In vielen öffentlichen Tabellen wird der Heizwert in GJ/t und der Emissionsfaktor in t CO2/MWh angegeben. Rechnen Sie diese auf die angegeben Einheiten um, bevor sie diese im Sortenstamm eintragen!
Hinterlegen Sie außerdem die aktuellen Zertifikatspreise für die CO2-Emission im Menüpunkt „CO2-Abgabe“. Hinterlegen Sie hier außerdem den allgemeinverständlich zu formulierenden Text bezüglich der Erstattungsansprüche nach CO2KostAufG §6 Absatz 2 und §8 Absatz 2 sowie alle weiteren Hinweise bezüglich der Berechnung der CO2-Emissionen.
Rechnungsschreibung
Es gibt prinzipiell zwei mögliche Stellen, an denen die CO2-Berechnungen auf die Rechnung gedruckt werden können:
Möglichkeit 1:
Als zusätzliche Zeilen zu jeder Rechnungsposition für die die Berechnung der CO2-Emissionen aktiviert wurde. Mit tabellarischer Aufstellung der produktbezogenen Heizwerte und Emissionsfaktoren am Ende der Rechnung.
- Beispiel 1
: : Datum Zeit Station km-Stand Verbr. Menge Preis Wert L/100km Netto Netto ------------------------------------------------------------------------------------------- Karte 2919 JA-KG 928 Sorte E10 19,00% MwSt. 12.09.23 13:37 Neuenmarkt 14,63 1,5701 -0,500% 22,87 16.09.23 09:24 Neuenmarkt 36,43 1,5789 -0,500% 57,24 Karte 4598 VR-VD 196 Sorte E5 19,00% MwSt. 18.09.23 00:09 Neuenmarkt 56,30 1,5034 -0,500% 84,22 Sorte Heizöl 19,00% MwSt. 18.09.23 06:05 Neuenmarkt 36,54 1,4781 54,01 CO2-Emission: 95,396 kg CO2 CO2-Abgabe: 2,86 EUR <-- ------------------------------------------------------------------------------------------- Netto EUR 218,34 MwSt 19,00% EUR 41,47 ------------------------------------- Brutto EUR 259,81 ===================================== CO2-Emissionenfaktoren: <-- ----------------------- <-- Heizöl <-- Faktor: 0,2664 kg CO2/kWh Heizwert: 9,800 kWh <-- : :
Möglichkeit 2:
Als tabellarische Summenaufstellung je Sorte für die die Berechnung der CO2-Emissionen aktiviert wurde am Ende der Rechnung.
- Beispiel 2
: : Datum Zeit Station km-Stand Verbr. Menge Preis Wert L/100km Netto Netto ------------------------------------------------------------------------------------------- Karte 2919 JA-KG 928 Sorte E10 19,00% MwSt. 12.09.23 13:37 Neuenmarkt 14,63 1,5701 -0,500% 22,87 16.09.23 09:24 Neuenmarkt 36,43 1,5789 -0,500% 57,24 Karte 4598 VR-VD 196 Sorte E5 19,00% MwSt. 18.09.23 00:09 Neuenmarkt 56,30 1,5034 -0,500% 84,22 Sorte Heizöl 19,00% MwSt. 18.09.23 06:05 Neuenmarkt 36,54 1,4781 54,01 ------------------------------------------------------------------------------------------- Netto EUR 218,34 MwSt 19,00% EUR 41,47 ------------------------------------- Brutto EUR 259,81 ===================================== CO2-Emissionen: <-- --------------- <-- Sorte Menge Emissionsfaktor Heizwert CO2-Emission CO2-Abgabe <-- kg CO2/kWh kWh kg CO2 EUR <-- Heizöl 36,54L 0,2664 9,800 95,396 2,86 <-- : :
Die Darstellung im Positionskontext ist prinzipiell zu bevorzugen, da es sein kann, dass einzelne Positionen der Rechnung zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt müssen und andere wiederum nicht (Beispiel: Heizöl und Kohle auf einer Rechnung. Der Mieter hat jedoch keinen Kohle-Ofen sondern hängt nur an der mit Öl befeuerten Zentralheizung).
Der Hinweistext wird immer am Ende der Rechnung gedruckt.