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X-tanken

Warum entfallen Kombilastschriften mit Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs?

Es gibt mehrere Gründe, die gegen die Kombilastschrift sprechen. Der wohl triftigste Grund dafür ist die Kürzung des Verwendungszwecks von bisher 432 Zeichen auf nun mehr weniger als 140 Zeichen. Aber auch der Gesetzgeber schiebt uns mit der Pflicht zur Prenotifizierung hier einen Riegel vor.

Hier die Gründe im Einzelnen:

1. Kürzung des Verwendungszwecks auf unter 140 Zeichen

Die Satzbeschreibungen vieler Banken nennen für die Länge des Verwendungszweckes 140 Zeichen. Was viele nicht wissen ist, dass jeder Datensatz eine Ende-zu-Ende-Kennung enthält, die beliebig gefüllt werden kann. Die Länge dieser Ende-zu-Ende-Kennung ist nicht klar definiert, sodass einige Banken den Teil, der im Feld <EndToEndId> keinen Platz mehr findet am Anfang des Verwendungszwecks unterbringen, da die Ende-zu-Ende-Kennung ja wesentlich wichtiger für die technische Verarbeitung ist. Dies geht zu Lasten des Verwendungszwecks, der daraufhin schlicht gekürzt wird. Es kann also passieren, dass von den 140 Zeichen effektiv nur 120 genutzt werden können.

2. Größere Zahlen

X-tanken wird, wie der Name schon sagt. Das heißt, dass ein Liter Diesel nicht nur 1,499 EUR kostet, sondern ggf. auch 38,595 CZK. Hier kommen also wesentlich größere Beträge heraus, sodass die Anzahl der abdruckbaren Tankungen maximal 2 Stück beträgt.

3. Längere Rechnungsnummer

Auch die Rechnungsnummer wurde um 3 Zeichen erweitert. Sie ist in X-tanken wie folgt aufgebaut: 2 Stellen Länderkennzeichen nach ISO 3166, ein Bindestrich und 6-stellig die Rechnungsnummer des jeweiligen Landes.

4. Längere Kartennummern

Im vergangenen Jahr wurden von den großen Netzbetreibern die Kartennummern auf bis zu 19 Stellen erweitert, die dann theoretisch auch alle mit auf die Kombilastschrift gedruckt werden müssen.

5. Längere Tankstellennummern

In den vergangenen Jahren wurden die Stationsnummern innerhalb von Tankstellen-Verbünden auf bis zu 6 Stellen erweitert. Dies trifft auch auf viele kleinere Betriebe zu, die sich für eine Mitgliedschaft in einem solchen Tankstellen-Verbund entscheiden.

6. Maximal 2 Tankungen pro Kombilastschrift

Rechnen wir einmal durch:

140 – Länge der Rechnungsnummer (9) = 131
131 – ein Leerzeichen (1) = 130
130 – Länge des Rechnungsdatums (8) = 122
122 – ein Leerzeichen(1) = 121

121 Zeichen bleiben also für die Tankungen übrig. Wie viel Platz braucht
eine Tankung?

5 Zeichen = Datum der Tankung ohne Jahr
1 Zeichen = Leerzeichen
5 Zeichen = Uhrzeit der Tankung
1 Zeichen = Leerzeichen
6 Zeichen = Ort der Tankung (nur Tankstellennummer)
1 Zeichen = Leerzeichen
7 Zeichen = Getankte Sorte (nur Kurzbezeichnung)
1 Zeichen = Leerzeichen
6 Zeichen = MwSt.-Satz (0,00%, 7,00% oder 19,00% oder 17,50% in NL)
1 Zeichen = Leerzeichen
8 Zeichen = Menge (1 Vorzeichen, 4 Vorkomma-, 2 Nachkommastellen)
1 Zeichen = Einheit (L=Liter, S=Stück, K=Kilogramm)
1 Zeichen = Leerzeichen
8 Zeichen = Betrag der Tankung (5 Vorkomma- und 2 Nachkommastellen)
1 Zeichen = Leerzeichen
3 Zeichen = Berechnete Währung
1 Zeichen = Leerzeichen (Abstand zur nächsten Tankung)

Summe: 57 Zeichen

Die meisten diese Angaben sind Pflicht auf einer Rechnung.

121 Zeichen – 57 Zeichen für die erste Tankung = 64 Zeichen
64 Zeichen – 57 Zeicehn für die zweite Tankung = 7 Zeichen

7 Zeichen = nicht verwertbarer Rest

Darüber hinaus wären die Pflichtangaben Mandats-Referenz und Gläubiger-ID oder die Gesamtsumme in einem solchen Verwendungszweck noch nicht einmal untergebracht.

7. Keine Strukturierung möglich

Die 140 Zeichen sind ein unstrukturierter Verwendungszweck. Das heißt, dass der Text nicht wie im Verwendungszweck der DTAUS-Dateien zeilenweise untereinander geschrieben wird, sondern fortlaufend. Jede Bank kann somit die Zeilenlänge auf Ihrem Kontoauszug selbst bestimmen. Das macht die Sache extrem schwer lesbar.

8. Prenotification nicht möglich

Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet die Prenotification vor dem Lastschrifteinzug zu tätigen. Dies ist nicht möglich, wenn der Kontoauszug Ihre Rechnung für den Kunden ist.

9. Berechnung des Fälligkeitstages nicht möglich

Die Berechnung des Fälligkeitstages nimmt im X-tanken einen Algorithmus von 10 DIN A4 Seiten Quellcode ein. Die dabei gemachten Berechnungen sind sehr umfangreich und ohne Prenotifizierungstage nicht möglich.

10. Kombilastschriften sind zu teuer

Für die Kombilastschriften verlangen die Banken in aller Regel mehr Geld, als für eine normale Lastschrift im DTAUS-Verfahren. Somit lohnt sich gerade im DTAUS-Verfahren die Anschaffung eines E-Mail-Systems. Dieser Vorteil für das E-Mail-System entfällt zwar mit SEPA. Die Anschaffung eines E-Mail-Systems ist jedoch nicht so teuer dass Sie darauf verzichten sollten, sind Sie damit ja auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite vor allem was die Prenotifizierungs-Pflicht angeht.

Vor allem lohnenswert ist die Sache, seit die Gesetzgeber die elektronische Signatur wieder abgeschafft hat und dadurch keine Signaturkosten mehr entstehen. Der Versand einer E-Mail mit entsprechender PDF-Rechnung ist also komplett kostenfrei.

11. Technischer Aufwand

Die Programmierung der Kombilastschriften im neuen X-tanken würde mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen und steht in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Anschaffung eines E-Mail-Systems.

Im alten XTK/STK mag dies noch anders aussehen. Hier fehlen sämtliche Auslandsregelungen und das Programm ist um ein vielfaches einfacher gestrickt. So müssen im X-tanken nicht nur Fremdwährung und Fremdsprachen berücksichtig werden, sonder auch eine Vielzahl an neuen Programmfunktionen wie z.B. Festpreise mit Gültigkeitsdatum, Kontrakte, Listenpreise, Kartengebühren, Mindermengenaufschläge, verschiedene Sortierkriterien für die Rechnungsausgabe und vieles mehr.


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