Übersicht | X-tanken | Menü | Programme | Glossar | Themen | FAQ | Update

X-tanken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss bezüglich eRechnung beachtet werden?

Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, welches Änderungen im §14 des Umsatzsteuergesetztes („Ausstellung von Rechnungen“) im B2B-Umfeld vorsieht.

Bisher unterschied das Umsatzsteuergesetz zwischen Papier-Rechnung und Rechnungen in elektronischer Form (z.B. PDF-Rechnungen). Dies wurde nun neu geregelt. Es wird nun wie folgt unterschieden:

eRechnung Sonstige Rechnungen
ab UBL/CII/ZUGFeRD Papier PDF/Fax
Versand
01.01.2025 zulässig aber NICHT verpflichtend zulässig mit Einwilligung des Kunden zulässig
01.01.2027 VERPFLICHTEND bei >800.000 Vorjahres-Umsatz zulässig bei <800.000 Vorjahres-Umsatz mit Einwilligung des Kunden zulässig bei <800.000 Vorjahres-Umsatz
01.01.2028 AUSNAHMSLOS VERPFLICHTEND für B2B-Kunden NICHT mehr zulässig
Empfang
01.01.2025 AUSNAHMSLOS VERPFLICHTEND VERPFLICHTEND mit Einwilligung des Kunden zulässig aber NICHT verpflichtend
01.01.2027 AUSNAHMSLOS VERPFLICHTEND VERPFLICHTEND mit Einwilligung des Kunden zulässig aber NICHT verpflichtend
01.01.2028 AUSNAHMSLOS VERPFLICHTEND für B2B-Kunden NICHT mehr zulässig
Zusammenfassung:

Zum 01.01.2025 besteht KEIN Handlungsbedarf für Anwender von X-tanken, da X-tanken lediglich für den Rechnungsversand genutzt werden kann! Erst ab 01.01.2027 müssen alle Firmenkunden eine eRechnung erhalten.

In den kommenden Monaten werden Sie eine Reihe von Updates erhalten, die Sie nach und nach in die Lage versetzen werden den massenhaften Versand von eRechnungen zu bewerkstelligen. Bis dahin können Sie Ihren Kunden die unten stehenden Links zur Verfügung stellen, in denen sie die offiziellen Gesetzestexte finden.

Hinweis:

Da die Einwilligung zum Versand von PDF- oder Fax-Rechnungen in der Regel bereits vorliegt, weil der Kunde durch Abgabe seiner E-Mail-Adresse oder Faxnummer ja bereits eingewilligt hat, muss diese nicht erneut eingeholt werden.

Im Zweifelsfall ist jedoch jeder Kunde zur Annahme einer eRechnung und bis 31.12.2026 auch zur Annahme einer Papier-Rechnung verpflichtet.

Weitere Informationen

Übersicht | X-tanken | Menü | Programme | Glossar | Themen | FAQ | Update