Metainformationen zur Seite

Übersicht | X-tanken | Menü | Programme | Glossar | Themen | FAQ | Update

X-tanken

Glossar

Lastschriften

Seit 2007 wurde der Zahlungsverkehr in Europa nach und nach vereinheitlicht. Seit 2014 hat sich der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum in Deutschland vollständig etabliert. Alle Bankgeschäfte müssen nun über SEPA abgewickelt werden.

Die Bereitstellung von SEPA-XML-Schnittstellen zum Einzug offener Posten vom Konto Ihres Kunden mittels Lastschrift ist dabei ein Hauptbestandteil von X-tanken und wurde daher bereits von Anfang an mit integriert.

Lastschrift-Arten

Art Bedeutung
CORE Die SEPA-Basis-Lastschrift kann in Verbindung mit einem SEPA-Basis-Mandat (siehe unten) bei jeder Bank eingelöst werden. Die Einreichungsfristen bei den Banken liegen bei Erstlastschriften bei 5 Tagen und bei Folgelastschriften bei 2 Tagen vor Fälligkeit der Lastschrift. SEPA-Basis-Lastschriften können bis zu 8 Wochen nach Einzug vom Zahler widerrufen werden. Mit Version DK 3.0 wird die Einreichungsfrist generell auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt.
COR1 Die Eillastschrift wird nicht von allen Banken und nur in den SEPA-Versionen DK 2.7 bis DK 2.9 unterstützt. Die Eillastschrift verkürzt die Einreichungsfristen auf generell einen Tag vor Fälligkeit der Lastschrift. Eillastschriften können bis zu 8 Wochen nach Einzug vom Zahler widerrufen werden. Entfällt mit Version DK 3.0.
B2B Die SEPA-Firmen-Lastschrift darf nur von Firmenkonten eingezogen werden. Sie bedarf von der Bank freigegebener SEPA-Firmen-Mandate (siehe unten) und bewirkt damit zum einen eine Einreichungsfrist von einem Tag vor Fälligkeit der Lastschrift sowie ein Wegfall der Widerrufsmöglichkeit.

Mandate

Um den Missbrauch von Lastschriften zu verhindern, ist für jeden Lastschrifteinzug ein gültiges Mandat erforderlich. Dieses muss der Bank auf Verlangen vorgelegt und bei SEPA-Firmen-Mandaten sogar von der Bank unterzeichnet werden. In vielen Fällen wird von den Banken eine nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr für die Unterzeichnung der SEPA-Firmen-Mandate eingefordert. Diese kann aber durchaus gut angelegt sein, da Sie als Verkäufer damit kein Risiko mehr tragen. Alle Forderungen, die auf ein SEPA-Firmen-Mandat eingezogen werden, müssen von der Bank eingelöst werden.

Liegt dem Verkäufer ein gültiges Mandat vor, so kann die SEPA-Basis-Lastschrift nur noch innerhalb von 8 Wochen nach Einzug widerrufen werden. Fehlt das gültige SEPA-Basis-Mandat, so beträgt die Widerrufsfrist 13 Monate nach Einzug der Lastschrift. Dies ist auch Grund genug dafür, für ein gültiges Mandat zu sorgen, denn dieses Risiko liegt sonst bei Ihnen als Verkäufer.


Übersicht X-tanken | Menü | Programme | Glossar | Themen | FAQ | Update