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X-tanken

Glossar

Agenturware

Als Agenturware sind Sorten zu kennzeichnen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Ware wird auf fremden Namen und auf fremde Rechnung vermittelt
  • Dem Endverbraucher wird auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen
  • Für die Buchhaltung des Tankstellenbetreibers erfolgt kein Mehrwertsteuerausweis
  • Der Agenturgeber führt die Mehrwertsteuer ab
Hintergrundwissen:

Für die Finanzbuchhaltung des Tankstelleninhabers (Agenten) sind diese Buchungen steuerrechtlich neutral als durchlaufender Posten zu betrachten. Obwohl ein Mehrwertsteuerausweis auf der Rechnung des Endverbrauchers erfolgt, werden die Umsätze inklusive der vereinnahmten Mehrwertsteuer in der eigenen Finanzbuchhaltung auf gewinnneutrale Konten gebucht.

Um die Agenturumsätze in der Finanzbuchhaltung auf gewinnneutrale Konten zu buchen und die vereinnahmte Mehrwertsteuer dabei als durchlaufenden Posten zu betrachten ist es erforderlich, die Sorten im Sortenstamm von X-tanken entsprechend zu kennzeichnen. Die Faktura bedient sich automatisch der entsprechenden Agenturkonten.


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