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Die verwendete Sorte ist als Zollsteuer-Artikel definiert. Für die Buchung der Bestände ist ein Abgangs-Artikel (X-oil) angegeben worden. Alle Artikel, die aus einem Zollsteuer-Lager stammen und damit der Zollsteuer-Erklärung unterliegen müssen als Bestandsführungsartikel den Pseudo-Artikel FG eingetragen haben.
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